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Ab dem 23.02.2022 entfallen in Baden-Württemberg die Alarmstufe 1 & 2 und werden ersetzt...

Neue Corona-Verordnung ab 23.02.2022

22.02.2022

In der momentan geltenden Warnstufe gilt bei Veranstaltungen 3G bei maximal 60 Prozent Auslastung in geschlossenen Räumen (max. 6.000 Zuschauer*innen). Die Kontaktdatenverfolgung entfällt, es wird beim Einlass keine Luca-App oder CoronaWarnApp mehr benötigt.

Im Einzelnen heißt das:

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.
  • Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personendauerhaft eingehalten werden kann.
  • Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.
  • In geschlossenen Räumen sowie in den Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen Personennennah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in der Warn- und den Alarmstufen die FFP2-Maskenpflicht.

3G-Modell

Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien. Bitte entsprechenden Nachweis (wie Schülerausweis) vorlegen.

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